Die Grenzen der Schutzzonen I werden wie folgt festgelegt:
a) für die Heilquellen in der Gemeinde Bad Gleichenberg: bei der Abzweigung der Landesstraße Nr. 102 (Bad Gleichenberger Straße) von der Gleichenberger Bundesstraße Nr. 66 in Dorf Gleichenberg beginnend, den Fußweg gegen Nordosten zum Gleichenbergerkogel bis zur Waldschneise auf Höhe 400 und diese bis zum Gipfel des Gleichenbergerkogels (Kote 598) entlang, sodann in der Fallinie zum Sattel mit eingezeichnetem Bildstock verlaufend und wieder ansteigend zum Bschaidkogel (Kote 563) und dann die Wasserscheide zwischen Raab und Murtal entlang bis zur Straße in Absetz, wo die Eichgrabenstraße heraufführt, von hier längs des Weges gegen Süden westlich des in der Karte eingezeichneten Steinbruches „Schaufelgraben“ in südlicher Richtung nach Bairisch Kölldorf jene Straße entlang, die unmittelbar westlich der Kirche in Bairisch Kölldorf in die Landesstraße Nr. 103 (Kölldorfer Straße) einmündet, sodann die Kölldorfer Straße entlang gegen Südwesten bis zur Gleichenberger Bundesstraße Nr. 66 und letztgenannte entlang gegen Norden bis zum Ausgangspunkt in Dorf Gleichenberg;
b) für den Johannesbrunnen in der Gemeinde Hof bei Straden: bei der Sulzbachbrücke an der Landesstraße Nr. 112 (Stradener Straße) beginnend, den Sulzbach (Bezirksgrenze) und dann die Grenze zwischen den Gemeinden Stainz bei Straden und Hof bei Straden entlang bis zur Gleichenberger Bundesstraße Nr. 66, diese entlang gegen Süden bis zur Kote 254, der Einbindung der Landesstraße Nr. 115 (Laasener Straße), sodann in gerader, ungefähr westlicher Richtung zur Kote 248 und über die Kehre gegen Westen über Oberkarla auf den Hofberg führend, sodann ungefähr 200 m den Kammweg gegen Nordwesten und dann gegen Nordosten einen Fahrweg entlang gegen Marktl zur Landesstraße Nr. 112 (Stradener Straße) und diese entlang gegen Nordosten zum Ausgangspunkt bei der Sulzbachbrücke.
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