Das gesamte Schongebiet für die Heilquellen in der Gemeinde Bad Gleichenberg wird von folgender Linie umgrenzt: bei der Gleichenberger Bundesstraße Nr. 66 an der Grenze der Gemeinden Mühldorf bei Feldbach und Bad Gleichenberg (ungefähr km 32,5) am Dachsberg beginnend, längs eines Interessentenweges gegen Osten südlich der Kote 418 über Neubergen, die Gemeindegrenze zwischen Bad Gleichenberg einerseits und Mühldorf bei Feldbach andererseits entlang bis zur Kote 384 an der Landesstraße Nr. 61 (Leitersdorfer Straße) und diese querend, hierauf die Straße, die auf den nördlichen Hang des Bschaidkogels führt, entlang bis zum Schnittpunkt mit der Gemeindegrenze zwischen Bad Gleichenberg und Gossendorf, sodann in gerader südöstlicher Richtung bis zu jenem Punkt, an dem die von Gossendorf über Gamitz nach Süden führende Gemeindestraße die Gemeindegrenze Gossendorf Bad Gleichenberg erreicht, und diese Gemeindestraße entlang in südlicher Richtung bis zur Einmündung der Straße aus dem Eichgraben, dann diese Straße entlang gegen Südosten weiter bis zur Pichlakapelle, von der Pichlakapelle (östliche Kote 391, Schneeberg) die Straße entlang, die gleichzeitig Gemeindegrenze ist und die Landesstraße Nr. 103 (Kölldorfer Straße) quert, weiter gegen Süden westlich des Jammerzeilberges (Kote 388) zur Kapelle beim Klinger, weiter den Fahrweg entlang gegen Südwesten zur Gemeindestraße, die von Waltra nach Gleichenberg führt, von dort südlich weiter längs der Gemeindegrenze zwischen Merkendorf und Sankt Anna am Aigen bis zum Schnittpunkt der Gemeindegrenzen von Merkendorf, Sankt Anna am Aigen und Frutten Gießelsdorf, von diesem Punkt die Gemeindegrenze zwischen Merkendorf und Frutten Gießelsdorf entlang bis zu einem Punkt ungefähr 250 m nördlich der Kote 609 (Stradnerkogel), sodann in nordwestlicher Richtung einem Karrenweg folgend zur Kote 433 und die Fallinie entlang zu einem Gerinne, das Merkendorf nördlich umfließt, weiters diesem Gerinne folgend bis zur Mündung in den Sulzbach und den Sulzbach querend, hierauf in der gleichen Richtung zum südlichsten Punkt der Gemeindegrenze von Bad Gleichenberg östlich von Merkendorf, sodann die Gemeindegrenzen zwischen Bad Gleichenberg und Merkendorf bzw. zwischen Merkendorf und Trautmannsdorf in Oststeiermark entlang bis zur Kote 379, ab der Kote 379 in gerader Richtung zum Beginn jenes Fahrweges, der vom Trautmannsdorfer Graben zum Bildstock am Kammweg auf den Poppendorferberg aufsteigt, sodann den Kammweg entlang in nördlicher Richtung zur Landesstraße Nr. 99 (Katzendorfer Straße, ungefähr bei km 3), diese entlang etwa 100 m in Richtung gegen Trautmannsdorf bis zur Gemeindegrenze zwischen Poppendorf und Trautmannsdorf in Oststeiermark, weiter längs dieser Gemeindegrenze nach Norden bis zum Schnittpunkt der Gemeindegrenzen zwischen Poppendorf, Trautmannsdorf in Oststeiermark und Maierdorf, dann nach Norden auf der Wasserscheide an der Grenze der Gemeinden Maierdorf und Trautmannsdorf in Oststeiermark verlaufend, die Kote 432 (Dietelbrunn) nordwestlich umfahrend bis zum Schnittpunkt der Gemeindegrenzen Maierdorf, Trautmannsdorf in Oststeiermark und Bad Gleichenberg, weiter die Gemeindegrenze zwischen Maierdorf und Bad Gleichenberg entlang, dann nach Osten wendend, längs der Gemeindegrenze zwischen Mühldorf bei Feldbach und Bad Gleichenberg bis zur Gleichenberger Bundesstraße Nr. 66, dem Ausgangspunkt.
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