Die Prüfungstaxen dienen zur Deckung des Prüfungsaufwandes einschließlich der Reisekosten und sonstigen Spesen der Kommissionsmitglieder. Der Restbetrag ist auf die Mitglieder der Prüfungskommission als Prüfungsgebühren aufzuteilen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise