Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 20. Februar 1951, VuABl. Nr. 91, außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 27/1989
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 20. Februar 1951, VuABl. Nr. 91, außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 27/1989
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