Die Betriebsordnung hat unter anderem zu enthalten:
1. die jährliche Zeit (Beginn und Ende des Betriebes);
2. die Angabe, ob und wann täglich Besichtigungen vorgesehen sind;
3. die Anzahl der Personen, die auf einmal zu einer Besichtigung zugelassen werden;
4. die Aufzählung und Beschreibung der Maßnahmen, die der Unternehmer zum Schutze des Naturdenkmales gegen Beschädigungen durch Besucher und durch den Betrieb vorsieht;
5. die Angabe der Höhe des zu entrichtenden Eintrittsgeldes.
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