Prüfungsgegenstände sind:
a) die für die Tätigkeit des Höhlenführers notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiete der theoretischen Höhlenkunde sowie des Natur- und Höhlenschutzes;
b) Grundzüge der Höhlenbefahrungstechnik, Aufzählung, Beschreibung, Behandlung und Verwendung der Befahrungs geräte (Pickel, Seil, Steigleitern, Steigeisen u.s.w.);
c) Umgang mit Besuchern, Ausdrucksvermögen;
d) Beschreibung und Bedienung von Erschließungsanlagen einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen;
e) Orientierung im Terrain, Karten- und Planlesen, Handhabung der Bussolen;
f) erste Hilfe bei Unglücksfällen.
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