Den Vorsitz in der Prüfungskommission führt das Organ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft; es leitet den gesamten Prüfungsakt und hat das Recht, aus allen Prüfungsgegenständen Fragen zu stellen. Bei Stimmenungleichheit über die Klassifikation gibt seine Stimme den Ausschlag.
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