Die übrigen auf eine Höhlenbucheinlage bezüglichen Schriftstücke und Pläne sind nach Einlagen geordnet im Bundesdenk malamte zu verwahren. Hiezu gehören insbesondere: Abschriften aller auf das Naturdenkmal sich beziehender Bescheide und Verfügungen; Plankopien der Katastralmappe jener Parzellen, auf oder unter denen sich das Naturdenkmal befindet, mit eingezeichneten Planskizzen des Naturdenkmales; eine kurze Darstellung der Entdeckungs-, beziehungsweise Erschließungsgeschichte und bei den für den allgemeinen Besuch erschlossenen oder einer anderen wirtschaftlichen Verwendung zugeführten Naturdenkmalen, eine planliche Darstellung der Erschließungs-, Beleuchtungs- und Förderanlagen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise