(1) Bei der Darstellung von auf der Erdoberfläche liegenden Naturdenkmalen oder von Teilen derselben sind die konventionellen Zeichen der Spezialkarte 1 : 25.000 zu verwenden.
(2) Bei der Darstellung von unter der Erdoberfläche liegenden Naturdenkmalen oder von Teilen derselben (Höhlen) ist der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft herauszugebende Zeichenschlüssel zu verwenden.
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