Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes mit Position der Detailpläne im Maßstab 1:14.000 (Anlage 1) und von 4 Detailplänen im Maßstab 1:6.000 (Anlage 2).
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2020
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