Im Grenzbereich des Mur- und Leibnitzerfeldes wird das in den Gemeinden Wildon, Lebring-St. Margarethen, Lang und Hengsberg gelegene Waldgebiet des Buchkogels zum Naturschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als „Naturschutzgebiet Wildoner Buchkogel“ bezeichnet.
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