Der frühestmögliche Wirksamkeitsbeginn der Ermächtigung wird wie folgt festgelegt:
1. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Leibnitz, Radkersburg und Voitsberg: 20. September 1999
2. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften Graz-Umgebung, Hartberg, Leoben, Mürzzuschlag und Weiz sowie der Bundespolizeidirektionen Graz und Leoben: 18. Oktober 1999
3. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften Judenburg, Knittelfeld, Liezen (einschließlich der Politischen Exposituren der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Bad Aussee und Gröbming) und Murau: 15. November 1999
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