LandesrechtSteiermarkVerordnungenBekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe§ 10

§ 10Kontrollen

In Kraft seit 13. Mai 2010
Up-to-date

Die Landesregierung hat durch stichprobenartige Kontrollen die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen nach den §§ 5, 6, 7 und 9 zu überprüfen.

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