LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 16 - Demmerkogel-Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach (AT 2225000)§ 2

§ 2Schutzzweck

In Kraft seit 31. März 2007
Up-to-date

Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie nach der Vogelschutz-Richtlinie (Anlage A).

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