Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der Landschaft als Erholungsraum für die Allgemeinheit. Geschützt werden insbesondere:
– die natürlichen und naturnahen Landschaftselemente, insbesondere die alpinen Matten,
– die Bereiche der Kampfwaldzone,
– die morphologischen Besonderheiten, insbesondere die im Bereich des Stuhlecks südlich gelegenen Kare,
– die Bereiche der bergbäuerlichen Kulturlandschaft, insbesondere die Wiesen, Weiden und Hutweiden,
– die Fließgewässer mit ihrer Begleitvegetation,
– die Lebensräume und Rückzugsgebiete für die im Schutzgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.
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