§ 8 § 8 — Artenschutzverordnung (Schutz von wild wachsenden Pflanzen, von Natur aus wild lebenden Tieren einschließlich Vögel)
Rückverweise
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 63/2026 treten § 1 Abs. 1 und 2, § 2, § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie die Änderung des Anhang C mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Juli 2026 , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2026
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