§ 6 § 6 — Artenschutzverordnung (Schutz von wild wachsenden Pflanzen, von Natur aus wild lebenden Tieren einschließlich Vögel)
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. Juni 2007, in Kraft.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden