Naturschutzgebiet Nr. 101c - KG. Fürstenfeld, Frühlingsknotenblumenbestand von Teilen der Fronius-Auen (Pflanzenschutzgebiet)
Vorwort
§ 1
§ 1 Gegenstand
Im Bereich der so genannten „Fronius Auen“ in der KG. Fürstenfeld befindet sich in einem Erlenbruchwald ein relativ großes Vorkommen der geschützten Frühlingsknotenblume – Leucojum vernum. Die Grundstücke 1437/2 und 1439/3, KG. Fürstenfeld liegen im Europaschutzgebiet Nr. 27, Lafnitztal – Neudauer Teiche. Die beiden Grundstücke werden als „Naturschutzgebiet Nr. 101c“ bezeichnet.
§ 2
§ 2 Schutzzweck
Der Schutzzweck liegt in der Erhaltung des Bestandes der Frühlingsknotenblumen (Leucojum vernum) auf den Grundstücken 1437/2 und 1439/3, KG. Fürstenfeld, Stadtgemeinde Fürstenfeld.
§ 3
§ 3 Verbote
Nachstehende Handlungen sind verboten:
a) das Errichten und Aufstellen von Bauten und Anlagen aller Art;
b) die Veränderung der Beschaffenheit oder der Gestaltung des Bodens sowie die Schädigung der Vegetationsdecke auch im Zuge von Pflegemaßnahmen;
c) die Vornahme von Aufschüttungen und Ablagerungen aller Art;
d) das Entzünden von Feuern
e) das Beunruhigen, Töten, Fangen und Sammeln von Tieren insbesondere von Insekten, ausgenommen von hierzu Berechtigten;
f) das Verwenden und Einbringen von Chemikalien oder mineralischem oder organischem Dünger und
g) die Vornahme von Kulturumwandlungen.
§ 4
§ 4 Ausnahmen von den Verboten
Die Landesregierung kann Ausnahmen von den Verboten des § 3 lit. a – g bewilligen, wenn der Eingriff dem Schutzzweck nicht widerspricht.
§ 5
§ 5 Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Detailplanes im Maßstab von 1 : 3.000 (Anlage).
§ 6
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. August 2008, in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
PlanPDF