Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung von Gebieten der Ennstaler und Eisenerzer Alpen zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 59/1981, zuletzt in der Fassung 69/1986.
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