Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der besonderen Charakteristik der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft. Geschützt werden insbesondere:
– die natürlichen und naturnahen Landschaftselemente, insbesondere die alpinen Matten,
– die Bereiche der Kampfwaldzone,
– die morphologischen Besonderheiten, insbesondere die Kare, die angrenzenden Schuttfluren und Krummholzbestände,
– die Bereiche der bäuerlichen Kulturlandschaft, insbesondere die Wiesen, Weiden und Hutweiden,
– die Almflächen und Waldweidegebiete,
– die natürlichen Fließgewässer mit ihrer Begleitvegetation,
– die Lebensräume der im Schutzgebiet vorkommenden wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
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