Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung der einzigartigen Naturlandschaft des geschützten Gebietes. Geschützt werden insbesondere:
– der See und seine naturbelassenen Uferbereiche,
– die von Bauten und Anlagen freigehaltenen Grundstücksflächen sowie
– die überwiegende Grünlandnutzung und der Waldbestand.
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