Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg über die Erklärung des „Moores auf der See-Eben“ zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) vom 4. Jänner 1979, GZ: 6 Oa 3/78, außer Kraft.
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