LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHDL - Ermächtigung von Gemeinden zu bestimmten passrechtlichen Handlungen im Bezirk Deutschlandsberg§ 4

§ 4

In Kraft seit 03. November 2001
Up-to-date

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen.

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