Vorwort
§ 1
§ 1
Personen, die in der Gemeinde Aibl, Eibiswald, Frauental an der Laßnitz, Georgsberg, Greisdorf, Gressenberg, Großradl, Groß Sankt Florian, Gundersdorf, Hollenegg, Kloster, Lannach, Limberg bei Wies, Marhof, Pitschgau, Pölfing-Brunn, Rassach, Sankt Josef (Weststeiermark), Sankt Martin im Sulmtal, Sankt Oswald ob Eibiswald, Sankt Peter im Sulmtal, Sankt Stefan ob Stainz, Schwanberg, Soboth, Stainz, Stainztal, Sulmeck-Greith, Unterbergla, Wernersdorf, Wettmannstätten, Wielfresen und Wies einen Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz haben, können Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses beim Bürgermeister einbringen.
§ 2
§ 2
Der Bürgermeister hat den Antrag unverzüglich an die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg weiterzuleiten.
§ 3
§ 3
Der Bürgermeister wird ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen.
§ 4
§ 4
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen.
§ 5
§ 5
Die §§ 1 bis 4 gelten auch für Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises.
§ 6
§ 6
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. November 2001, in Kraft.