Festlegung von Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Ludersdorf-Wilfersdor
Vorwort
§ 1
§ 1 Flächenfestlegung
Die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Ausmaß von insgesamt 12.445 m 2 werden für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Form eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.
§ 2
§ 2 Größenfestlegung
(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche wird mit 5000 m 2 festgelegt.
(2) Die höchstzulässige Anzahl von Stellplätzen wird mit 200 festgelegt. Bei Errichtung von mehr als 50 zusätzlichen PKW-Stellplätzen hat der Bauwerber einen Nachweis über die Notwendigkeit eines Linksabbiegestreifens auf der L 365 zu führen und ist gegebenenfalls ein entsprechend langer Linksabbiegestreifen zu errichten.
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 1PDF