LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestlegung von Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Ludersdorf-Wilfersdor

Festlegung von Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Ludersdorf-Wilfersdor

In Kraft seit 31. Januar 2009
Up-to-date

§ 1

§ 1 Flächenfestlegung

Die in der Anlage gekennzeichneten Flächen im Ausmaß von insgesamt 12.445 m 2 werden für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in Form eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.

§ 2

§ 2 Größenfestlegung

(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche wird mit 5000 m 2 festgelegt.

(2) Die höchstzulässige Anzahl von Stellplätzen wird mit 200 festgelegt. Bei Errichtung von mehr als 50 zusätzlichen PKW-Stellplätzen hat der Bauwerber einen Nachweis über die Notwendigkeit eines Linksabbiegestreifens auf der L 365 zu führen und ist gegebenenfalls ein entsprechend langer Linksabbiegestreifen zu errichten.

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Jänner 2009, in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage 1
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