(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. September 1994 über den Landes-Krankenanstaltenplan, LGBl. Nr. 77/ 1994, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise