(1) Für die Planung des Versorgungssystems wird das Landesgebiet in zwei Versorgungsräume eingeteilt. Diese werden in sechs Versorgungssektoren unterteilt.
(2) Versorgungsraum Nord:
Zu diesem gehören folgende Versorgungssektoren:
– Versorgungssektor 1 mit dem politischen Bezirk Liezen,
– Versorgungssektor 2 mit den politischen Bezirken Judenburg, Knittelfeld und Murau;
– Versorgungssektor 3 mit den politischen Bezirken Bruck an der Mur, Leoben und Mürzzuschlag.
Versorgungsraum Süd:
Zu diesem gehören folgende Versorgungssektoren:
– Versorgungssektor 4 mit den politischen Bezirken Graz-Stadt, Graz-Umgebung und Voitsberg;
– Versorgungssektor 5 mit den politischen Bezirken Fürstenfeld, Hartberg und Weiz;
– Versorgungssektor 6 mit den politischen Bezirken Deutschlandsberg, Feldbach, Leibnitz und Radkersburg.
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