Alle Maßnahmen, die den Schutzzweck und die Ziele im Wildnisgebiet verbessern, stellen keine verbotenen Handlungen dar. Solche Maßnahmen sind in einem Managementplan festzulegen und betreffen insbesondere:
1. die Herstellung naturnaher Waldbestände;
2. die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten;
3. die Pflege von Lebensräumen zur Erhaltung der biotoptypischen Artenvielfalt;
4. die Regulierung des Wildbestandes zur Erhaltung und Entwicklung natürlich gegliederter Schalenwildbestände in ökologisch vertretbaren Dichten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2021
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