(1) Innerhalb des Naturschutzgebietes Wildalpener Salzatal wird ein eigener Gebietsteil als Wildnisgebiet „Steirisches Lassingbachtal samt Einhänge zur Salza“ ausgewiesen.
(2) Für das Wildnisgebiet gelten die §§ 4a bis 4d.
(3) Die Abgrenzung des Wildnisgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes mit Position der Detailpläne im Maßstab 1:40.000 (Anhang 2) und von 21 mit den Grundstücksgrenzen teilweise übereinstimmenden Detailplänen im Maßstab 1:5.000 (Anhang 3).
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2021
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