In diesem Gebiet ist verboten:
a) Bauwerke aller Art auszuführen sowie die äußere Gestaltung bestehender Bauten zu verändern;
b) oberirdische Leitungen (Freileitungen) zu, errichten;
c) Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen und Grabungen (auch für Straßen und Wege) vorzunehmen, Abfälle, Schutt und Bodenbestandteile abzulagern, die Bodenbeschaffenheit einschließlich der Wasserläufe und Wasserflächen (auch Grundwasser) zu verändern oder zu beschädigen und die Landschaft zu verunreinigen;
d) übermäßigen Lärm zu entwickeln, insbesondere durch Verwendung von Kraftfahrzeugen, Lautsprechern und dgl.;
e) das Verlassen von öffentlichen Wegen und ihre widmungswidrige Benützung;
f) Tafeln und Aufschriften anzubringen oder aufzustellen, soweit sie nicht den Naturschutz oder Straßenverkehr betreffen;
g) außerhalb zugelassener Plätze zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen;
h) die Pflanzenwelt zu verändern oder zu. beschädigen und freilebenden Tieren nachzustellen oder sie mutwillig zu beunruhigen.
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