In diesem Gebiet ist verboten:
a) Bauwerke und Anlagen aller Art einschließlich Freileitungen zu errichten, sowie die äußere Gestaltung bestehender Bauten zu verändern;
b) Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen und Grabungen (auch für Straßen und Wege) vorzunehmen, Abfälle, Schutt und Bodenbestandteile abzulagern, die Bodenbeschaffenheit einschließlich der Wasserläufe und Wasserflächen (auch Grundwasser) zu verändern oder zu beschädigen oder die Landschaft zu verunreinigen;
c) Motorfahrzeuge aller Art zu verwenden, ausgenommen sind öffentliche Dienste, Grundeigentümer im Schutzgebiet und ihre Bevollmächtigten;
d) übermäßigen Lärm zu entwickeln;
e) Tafeln und Aufschriften anzubringen, soweit sie nicht den Naturschutz oder den Wirtschaftsbetrieb betreffen;
f) Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen, die Pflanzenwelt zu verändern oder zu beschädigen und freilebenden Tieren nachzustellen oder sie mutwillig zu beunruhigen;
g) zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen.
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