(1) Das Attems Moor nördlich von Straß in Steiermark (politischer Bezirk Leibnitz) wird in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Bestandschutzgebiet für Pflanzen und Tiere) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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