(1) Das „Latschenmoos“ genannte Hochmoor auf dem Grundstück Nr. 2021/1, KG. Stadl, Gemeinde Stadl an der Mur, pol. Bezirk Murau, wird zwecks Erhaltung seines Moorcharakters in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise