LandesrechtSteiermarkVerordnungenNaturschutzgebiet Stadl an der Mur - Latschenmoos in der Paal, KG. Stadl

Naturschutzgebiet Stadl an der Mur - Latschenmoos in der Paal, KG. Stadl

In Kraft seit 28. März 1981
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Das „Latschenmoos“ genannte Hochmoor auf dem Grundstück Nr. 2021/1, KG. Stadl, Gemeinde Stadl an der Mur, pol. Bezirk Murau, wird zwecks Erhaltung seines Moorcharakters in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

§ 2

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

a) Das Errichten oder Aufstellen von Anlagen aller Art;

b) das Verändern der Beschaffenheit oder Gestalt des Bodens;

c) die Vornahme von Aufschüttungen oder Lagerungen aller Art;

d) das Verändern des Wasserhaushaltes oder der Wassergüte;

e) das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art;

f) die Entnahme oder Schädigung von Pflanzen oder Pflanzenteilen, ausgenommen die forstliche Nutzung der Fichte in den Randbereichen des Moores und erforderliche Pflegemaßnahmen;

g) das Fahren mit Motorfahrzeugen.

§ 3

§ 3

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Landesregierung bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
PDF