Für die Ablegung der Prüfung ist eine Prüfungsgebühr in der Höhe von € 35,– zu entrichten. Diese ist der Prüfungswerberin/dem Prüfungswerber mit der Zulassung zur Prüfung vorzuschreiben und vor Antritt der schriftlichen Prüfung an die Prüfungskommission zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf die Mitglieder der Prüfungskommission aufzuteilen.
Im Falle eines unbegründeten Rücktrittes findet eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr nicht statt.
Anm.: in der Fassung GZ Nr. 1/2007, LGBl. Nr. 37/2015
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