(1) Das Rödschitz oder Laasenmoor genannte Hochmoor und die südlich angrenzenden anmoorigen Flächen auf dem Abfindungsgrundstück 12/q, Zusammenlegungsverfahren „Mitterndorf Krungl“ der Agrarbezirksbehörde Stainach, Marktgemeinde Bad Mitterndorf, werden zwecks Sicherung dieses Bereiches als Überwinterungs , Brut und Rastplatz für Zug und Wasservögel in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Vogelschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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