(1) Das Gebiet des Auwaldes und Moorgebietes Greith in der KG. Aschbach, Gemeinde Gußwerk, wird zwecks Erhaltung als Standort seltener und gefährdeter Pflanzenarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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