LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHDL - Naturschutzgebiet Rassach - Auwaldrest in der KG. Herbersdorf (Pflanzenschutzgebiet)§ 3

§ 3

In Kraft seit 24. Januar 1987
Up-to-date

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

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