§ 3 — BHDL - Naturschutzgebiet Rassach - Auwaldrest in der KG. Herbersdorf (Pflanzenschutzgebiet)
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Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
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