(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld vom 24. September 1985, verlautbart in der „Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark“, Jahrgang 1985, Stück 44, außer Kraft.
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