(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 18. Juni 1984, verlautbart in der „Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark“, Jahrgang 1984, Stück 34, außer Kraft.
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