(1) Das Grundstück Nr. 501/3 LT 1301 der KG. Peggau, Marktgemeinde Peggau, wird zwecks Erhaltung als Lebensraum gefährdeter Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Tierschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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