1. Die Grundstücke Nr. 428/4, 443, 444, 452/1 sowie Teile der Grundstücke Nr. 426, 430, 431, 432, 433, 442, 451, 453, 454 der KG. Weinitzen Land im Gemeindegebiet Weinitzen werden zwecks Erhaltung als Standort gefährdeter Pflanzenarten und als Lebensraum gefährdeter Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.
2. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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