(1) Das Gebiet der Krottendorfer Kainachinsel, KG. Gaisfeld, Gemeinde Krottendorf Gaisfeld, wird zwecks Erhaltung als Standort von schutzwürdigen Pflanzen und Tieren in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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