Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:
a) die Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes;
b) das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art;
c) die Veränderung der Beschaffenheit oder Gestalt 1 des Bodens;
d) die Entnahme oder Schädigung von Pflanzen;
e) das Abbrennen der Vegetation;
f) die Beweidung des Schutzgebietes;
g) das Einbringen nicht standortgemäßer Pflanzen;
h) das Aufforsten im Schutzgebiet;
i) das Beunruhigen, Fangen oder Töten freilebender Tiere;
j) das Errichten oder Aufstellen von Bauwerken und Anlagen aller Art;
k) das Anbringen von Tafeln oder Inschriften, soweit es sich nicht um amtliche Tafeln handelt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise