§ 3 — BHLI - Naturschutzgebiet Weißenbach an der Enns - Wegscheider Teich (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)
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Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Liezen bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
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