LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Naturschutzgebiet Thal - Feuchtbiotop in Thal-Eben (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)§ 3

§ 3

In Kraft seit 20. April 1991
Up-to-date

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

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