(1) Im Bereich der Murauen wird ein in den Gemeinden Murfeld, Mureck, Gosdorf, Halbenrain, Deutsch Goritz, Bad Radkersburg, Radkersburg Umgebung, Klöch und Tieschen, Politischer Bezirk Bad Radkersburg, gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976 erklärt. Dieses Gebiet wird als „Landschaftsschutzgebiet Nr. 36 (Murauen Mureck Bad Radkersburg Klöch)“ bezeichnet.
(2) Das geschützte Gebiet ist in der Anlage dargestellt, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.
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