Der mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25.Mai 1981, LGBl.Nr.42, zum Landschaftsschutzgebiet Nr.7 (Grebenzen-Furtnerteich) erklärte Landschaftsraum erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“.
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