Vorwort
§ 1
Der mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25.Mai 1981, LGBl.Nr.42, zum Landschaftsschutzgebiet Nr.7 (Grebenzen-Furtnerteich) erklärte Landschaftsraum erhält auf Grund seiner gegebenen natürlichen Faktoren und der vorgenommenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen das Prädikat „Naturpark“.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Auf Grund der Größe ist der Plan nicht elektronisch dokumentierbar.)