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Verordnungen
Übertragung von straßenpolizeilichen Angelegenheiten an die Stadtgemeinde Leoben
Art. 2
Art. 2
In Kraft seit 13. Februar 1970
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Art. 2 — Übertragung von straßenpolizeilichen Angelegenheiten an die Stadtgemeinde Leoben
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.
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